Jeder kann ein mutmaßlich strafbares Geschehen anzeigen.
Also zum Beispiel Freunde, Nachbarn, Sorgeberechtigte und natürlich die Opfer selbst.
Dies gilt auch für Kinder.
Die Anzeige kann anonym oder pseudonym, mündlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft erfolgen.
Durch eine Anzeige wird sexueller Missbrauch aufgedeckt und beendet, weiterer Missbrauch verhindert und der Täter zur Rechenschaft gezogen.
Wichtig: Die Anzeige kann nicht zurückgenommen werden, da Polizei und Staatsanwaltschaft der Anzeigepflicht unterliegen!
In Deutschland besteht generell keine Anzeigepflicht.
Die Opfer haben somit die Möglichkeit, sich jemandem anzuvertrauen, ohne dass dies automatisch eine Anzeige und eine Strafverfolgung zur Folge hat.
Dies betrifft die Opfer sowie andere (Privat-)Personen, die von der Tat erfahren.
Anzeigepflicht haben allerdings Personen, die im Bereich der Strafverfolgung tätig sind (also zum Beispiel Polizei und Staatsanwaltschaft), sofern sie dienstlich davon erfahren.
Du hast sexuelle Gewalt erfahren und möchtest Anzeige erstatten? Dann empfehlen wir, dass du dich zunächst bei einer Fachberatungsstelle oder einem Opferhilfebüro beraten lässt. Die Mitarbeitenden dort können dir wichtige Tipps geben, das Vorgehen mit dir besprechen, mögliche Fragen klären und dich bei allen Schritten begleiten.
Vor allem wenn du dir noch nicht ganz sicher bist, ob du wirklich Anzeige erstatten möchtest, kann es hilfreich sein, sich zunächst bei einer Fachberatungsstelle beraten zu lassen. Fachberatungsstellen sind auf sexuelle Gewalt spezialisiert und können dich somit sehr gut beraten. Fachberatungsstellen können dir die Vor- und Nachteile einer Anzeige erklären, dich zu möglichen Alternativen beraten und an die entsprechenden Expert*innen weiterleiten.
Die Beratung in einer Fachberatungsstelle ist kostenlos, anonym und die Mitarbeitenden haben Schweigepflicht. Die Mitarbeitenden dürfen deinen Fall also nicht ohne dein Einverständnis an die Polizei weiterleiten.
Hier findest du Fachberatungsstellen in deiner Nähe.
Wenn du dir schon sicher bist, dass du Anzeige erstatten möchtest, kannst du dich auch direkt an ein Opferhilfebüro wenden. Opferhilfebüros sind spezialisiert auf die Begleitung von Opfern von Straftaten und bieten unter anderem folgende Dinge an:
Die Angebote von Opferhilfebüros sind freiwillig, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.
Hier findest du Opferhilfebüros in deiner Nähe.
Anwält*innen für Opferrecht sind, wie der Name schon sagt, auf Opfer von Straftaten spezialisiert. Sie beraten und unterstützen bei Rechtsfragen und übernehmen auf Wunsch den Kontakt zu Polizei, Strafanwaltschaft und zum Gericht. Des Weiteren übernehmen Anwält*innen für Opferrecht z.B. die sogenannte Nebenklagevertretung vor Gericht (siehe weiter unten).
Sofern du im ersten oder zweiten Schritt bereits bei einem Opferhilfebüro warst, ist die Erstberatung auf jeden Fall kostenlos (s.o.). Die weiteren Kosten von Anwält*innen für Opferrecht kannst du entweder beim Opferhilfebüro oder direkt in der Anwaltskanzlei abfragen.
Hier findest du Anwält*innen für Opferrecht in deiner Nähe.
Eine weitere Anlaufstelle für Opfer von sexueller Gewalt (und von Straftaten allgemein) ist der Weiße Ring. Dieser ist über den hinterlegten Link oder über folgende Telefonnummer zu erreichen: 116 006
Eine Anzeige kannst du persönlich oder schriftlich (E-Mail, Fax, Brief, online) bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft stellen. Alternativ kannst du dich auch direkt an die örtliche Fachdienststelle für Sexualdelikte wenden. Die Mitarbeitenden dort sind auf sexuelle Gewalt spezialisiert und bieten z.B. eine kindgerechte Befragung an.
Sofern du persönlich Anzeige erstattest, hast du immer das Recht, dies in Begleitung zu tun.
Hier findest du Fachdienststellen für Sexualdelikte in deiner Nähe.
Hier findest du genauere Infos zum Erstatten einer Anzeige.
Nachdem du Anzeige erstattet hast, werden u.a. folgende Schritte von der Polizei, dem zuständigen Kriminalamt, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und/oder anderen Ämtern durchgeführt. Von diesen Schritten ist man als Opfer nur teilweise betroffen:
Die Vernehmung und damit auch eine eventuelle Festnahme der beschuldigten Person erfolgt erst, wenn laut den Ermittlungen eine Straftat nachgewiesen werden kann.
Bei sexueller Gewalt übernimmt automatisch die Staatsanwaltschaft die Anklage. Als Opfer ist man allerdings zur Nebenklage
berechtigt. Die Rolle der Nebenklage ist freiwillig, ermöglicht aber zum Beispiel folgende Dinge:
Das Beantragen der Nebenklage erfolgt schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage kann entweder selbst oder durch den Anwalt/die Anwältin beantragt werden.
mail@cou-rage.de
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